Aktuelles

KW 19: Die Entscheidungen und Debatten der Woche

Mehr Geld für mehr BAföG-Empfänger*innen

In dieser Woche (KW 19) beraten wir in erster Lesung über die 27. Novelle des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Seit Jahren sinkt der Anteil der Geförderten und die BAföG-Zahlung entfernt sich immer weiter von den realen Lebensunterhaltskosten. Daher wollen wir mit dieser Novelle das BAföG modernisieren und fit für die Zukunft machen.

Wir machen das BAföG elternunabhängiger, indem wir die Freibeträge für das Elterneinkommen um 20 Prozent erhöhen. So können wir zukünftig mehr Studierende, Schüler*innen und Auszubildenden fördern. Zudem sollen Bafög-Empfänger*innen mehr Geld erhalten. Dafür werden die Bedarfssätze und der Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent erhöht. Diese Erhöhung soll bereits ab dem kommenden Wintersemester bzw. ab dem neuen Schuljahr gelten. Zudem wird der Wohnzuschlag auf 360 Euro angehoben. Der Förderhöchstbetrag steigt damit von heute 861 Euro auf 931 Euro. Das Förderalter heben wir auf 45 Jahre an.

Diese Reform ist ein erster Schritt, um das BAföG besser an die Bedürfnisse von Studierenden, Schüler*innen und Auszubildenden anzupassen. Jedoch wollen wir das BAföG noch in dieser Wahlperiode grundsätzlich erneuern, damit Bildung nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängt.

 

Schluss mit § 219a StGB

Am Freitag hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Aufhebung der Strafvorschrift zur Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB vorsieht. Das ist ein starkes Signal für alle Frauen in diesem Land! Ärtz*innen sollen über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen und jede*r soll einen freien und sachgerechten Zugang zu diesen medizinischen Informationen bekommen. Durch eine neue Regelung im Strafgesetzbuch sollen strafgerichtliche Urteile wegen § 219 StGB, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben werden und Verfahren eingestellt werden. 

 

Das Osterpaket kommt!

Wir geben Erneuerbaren Energien den Vorrang: Mit dem „Osterpaket“ gehen wir jetzt einen ersten großen Schritt für den Ausbau von Erneuerbaren Energien, indem wir gesetzlich festlegen, dass die Nutzung im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit wollen wir so schnell wie möglich unabhängig werden von fossiler Energie vor allem von Importen aus Russland.

Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden. Um dies zu erreichen, wird das Ausbauziel für Erneuerbare Energien angehoben und die Ausschreibungsmenge für Wind- und Solarenergie erhöht. Zusätzlich werden Maßnahmen ergriffen, die den Bau von Photovoltaik-Anlagen erleichtern und finanziell fördern. Dabei wird ein weiterer Aspekt in der stärkeren finanziellen Entlastung und besseren Beteiligung der Kommunen bestehen.

 

Sanktionsmoratorium auf dem Weg zum Bürgergeld

Mit der Einführung des Bürgergelds soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfassend weiterentwickelt werden. Das Bürgergeld soll für mehr Respekt, Würde und Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Arbeitssuchenden und dem Jobcenter sorgen. Bis diese Reform im Jahr 2023 umgesetzt werden kann, wollen wir in einem ersten Schritt die Sanktionen bei Pflichtverletzungen vorübergehend aussetzen. Dieses sogenannten Sanktionsmoratorium soll zusätzlich Bürokratie abbauen und die Jobcenter entlasten. Mehrfache Terminversäumnisse beim Jobcenter sollten jedoch weiterhin sanktioniert werden können. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

 

Bundeswehreinsatz in Mali

Der Bundeswehreinsatz in Mali wird unter Auflagen bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Seit 2013 beteiligt sich die Bundeswehr an der UN-Mission MINUSMA sowie an der europäischen Ausbildungsmission EUTM in Mali. Aufgrund der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und einer fehlenden Garantie, dass von der EU ausgebildete und ausgestatte malische Sicherheitskräfte nicht mit russischen Kräften vor Ort eingesetzt werden, hat die EU entschieden, die Ausbildung der malischen Sicherheitskräfte vorerst auszusetzen.

Die UN-Mission MINUMA wird dagegen auf 1.400 Soldat*innen aufgestockt. Jedoch kann das Mandat, sollte während des Mandatszeitraums en ausreichendes Versorgungs- und Schutzniveau nicht mehr gewährleistet, sein, jederzeit angepasst bzw. beendet werden. Eine Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung durch die Bundeswehr sieht das Mandat weiterhin nicht vor.