Aktuelles

KW 25: Die Entscheidungen und Debatten der Woche

Wir haben § 219a StGB abgeschafft

Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen darüber auch informieren dürfen. Daher haben wir am Freitag im Bundestag mehrheitlich für die Abschaffung des § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) gestimmt. Durch diese Norm mussten Ärzt*innen bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn Sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs, beispielsweise auf der eigenen Homepage veröffentlichten. Damit haben wir jetzt Schluss gemacht: Betroffene Frauen können endlich einen ungehinderten Zugang zu sachgerechten Informationen über den Sie betreffenden medizinischen Eingriff bekommen und zum anderen geeignete Praxen und Kliniken besser auffinden. Mit der Streichung von § 219a StGB gehen wir einen ersten wichtigen Schritt zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung von Millionen Frauen in Deutschland!

 

Mehr BAföG für Auszubildende und Studierende

In dieser Woche haben wir die 27. Novelle des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Damit schaffen wir mir mehr Chancengleichheit in der Bildung!

Mit dieser Novelle steigen die Bedarfssätze ab dem kommenden Wintersemester bzw. dem neuen Schuljahr um 5,75 Prozent. Gleichzeitig wird der Kreis der Anspruchsberechtigten durch die Anhebung der Freibeträge des Elterneinkommens. Zudem wollen wir auch Menschen, die vorher bereits berufstätig waren, den Zugang zum BAföG erleichtern und ermutigen auch in einem späteren Lebensabschnitt ein Studium aufzunehmen. Daher heben wir die Altersgrenze auf 45 Jahre an.

Mit dieser Novelle gehen wir einen ersten Schritt. Noch in dieser Wahlperiode wollen wir das BAföG aber durch weitere Reformen grundsätzlich erneuern. Wir wollen unter anderem den Kreditanteil senken, einen Fachrichtungswechsel vereinfachen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährige Studierende einführen.

 

Frieden und Sicherheit im Kosovo stärken

Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die Bundewehr im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo. Die Mission hat in den vergangenen Jahren die Stabilität und öffentliche Sicherheit in der Region maßgeblich gefördert.

Jedoch besteht der Konflikt im Land weiterhin fort – vor allem im Norden des Landes. Die kosovarischen Sicherheitskräfte sind noch nicht in der Lage, Sicherheit für den gesamten Kosovo zu gewährleisten. Hinzu kommt die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen im Zuge des Krieges in der Ukraine. Daher hat der Bundestag in der vergangenen Woche eine Verlängerung des Bundeswehrmandates im Kosovo beschlossen. Das Mandat sieht eine Obergrenze von 400 Soldat*innen vor.