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FAQs zu den Einmalzahlungen für Studierende

Die aktuelle Krise macht besonders jungen Menschen im Studium stark zu schaffen. Schon 2021 lebten mehr als 30 Prozent der Studierenden unterhalb der Armutsgrenze. Deswegen haben wir in diesem Jahr bereits zwei Reformen des BAföG beschlossen. Damit steigen zum einen die Regelsätze im BAföG, um insbesondere die gestiegenen Mieten und Lebenshaltungskosten besser aufzufangen. Zum anderen erhöhen wir die Freibeträge beim Elterneinkommen sowie das Höchstalter zu Förderbeginn, sodass mehr Studierende und Auszubildende Anspruch auf Unterstützung durch das BAföG haben. 

Neben diesen strukturellen Verbesserungen haben wir mit dem dritten Entlastungspaket auch eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende und Fachschüler*innen auf den Weg gebracht. Die Energiepreispauschale für Arbeitnehmende gab es auch für Studierende mit Nebenjob. Mit der jetzigen Zahlung wollen wir alle Studierenden und Fachschüler*innen unterstützen - unabhängig davon, ob sie neben dem Studium arbeiten oder nicht. Nachfolgend gibt es alle Infos zu der Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler*innen.

Wer bekommt die Einmalzahlung?

Anspruch auf die Einmalzahlung haben 

  • Studierende,
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schülerinnen und Schüler in (Berufs-)Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
  • Schülerinnen und Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien, sowie
  • Auszubildende in Ausbildungsgängen an bestimmten Ausbildungsstätten, die in einer Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erfasst sind.

Weitere Voraussetzungen sind: 

  • die Ausbildungsstätten müssen ihren Sitz in Deutschland haben,
  • Studierende müssen zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen müssen zum 1. Dezember 2022 an der Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein und
  • der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss zum Stichtag in Deutschland gewesen sein.

Stichtag für den Anspruch auf die Einmalzahlung ist der 1. Dezember 2022. Insgesamt haben rund 2,95 Millionen Studierende Anspruch auf die Zahlung. Als Studierende zählen in diesem Fall auch Promotionsstudierende, Teilzeitstudierende und Studierende in einem dualen Studium. Darüber hinaus haben auch ausländische Studierende einen Anspruch, wenn sie zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Die genauen Voraussetzungen für den Anspruch gibt es online auf der Website zur Einmalzahlung.

Der Anspruch auf die Einmalzahlung ist unabhängig davon, ob die antragsberechtigte Person schon einen Heizkostenzuschuss oder die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer*innen erhalten hat.

Wie bekommt man die Einmalzahlung?

Die Einmalzahlung kann durch alle Personen, die einen Anspruch haben, online auf der folgenden Website beantragt werden: www.einmalzahlung200.de. Für die Beantragung benötigt Ihr eine Bundes-ID. Die Bund-ID könnt Ihr online einrichten. Dazu benötigt Ihr entweder den elektronischen Personalausweis oder ein Zertifikat für das Steuerportal ELSTER. Mehr Informationen dazu findet Ihr auf der Website des Bundes zur Bund-ID. Neben der Bund-ID wird auch ein Zugangscode benötigt, der durch die jeweilige Hochschule, an der man zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert war, zur Verfügung gestellt wird.

Wann bekommt man die Einmalzahlung?

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf beschlossen. Daraufhin haben Bund und Länder gemeinsam die Rahmenbedingungen zum Antragsverfahren und zur Auszahlung abgestimmt. Das Geld kann ab dem 15. März 2023 online unter www.einmalzahlung200.de beantragt werden und soll dann zeitnah ausgezahlt werden.

Wo finde ich weitere Informationen zur Einmalzahlung?

Ihr habt noch mehr Fragen? Weitere Informationen zur Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler*innen gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie auf dem Onlineportal zur Beantragung der Einmalzahlung.