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Wohngeld: Alle Informationen zur Reform 2023

Immer mehr Menschen können sich die Mieten in Bonn und anderen Großstädten kaum noch leisten. Deswegen tritt am 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus in Kraft. Bisher haben etwa 600.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Mit der neuen Reform erhöhen wir die Zahl der berechtigten Haushalte auf 2 Millionen. Auf dieser Seite gibt es alle wichtigen Informationen zum Wohngeld und der Reform.

Was ist das Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein Programm, um Menschen mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten zu unterstützen. Das Wohngeld wird an Menschen gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherung liegt, um angemessenes und familienfreundliches Wohnen zu fördern und angesichts steigender Mieten für Entlastung zu sorgen. Beantragt wird das Wohngeld über die Wohngeldstelle des Heimatortes.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich haben alle Bürger*innen, die ein Arbeitseinkommen erhalten, Anspruch auf Wohngeld, wenn die Mieten zu hoch für das eigene Einkommen sind. Auch Rentner*innen, Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen sowie Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, können Wohngeld beantragen. Auch Menschen, die Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld beziehen, können Anspruch auf Wohngeld haben.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Menschen, die bereits andere Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder BAföG beziehen. In diesen Leistungen sind Wohnkosten bereits integriert.

Warum sollte ich meinen Wohngeld-Anspruch prüfen?

Bereits heute haben viele Menschen oft Anspruch auf Wohngeld, ohne davon zu wissen, da Wohngeld beantragt werden muss. Mit der Wohngeld-Reform ab 1. Januar 2023 erhöhen wir die Zahl der Haushalte mit Wohngeld-Anspruch. Das bedeutet, dass auch Menschen, die bisher keinen Anspruch auf Wohngeld haben, künftig Wohngeld beziehen könnten. Deswegen sollte der eigene Wohngeld-Anspruch unbedingt geprüft werden – auch, wenn in der Vergangenheit ggf. kein Anspruch bestand!

Wie finde ich heraus, ob ich Anspruch auf Wohngeld habe?

Um vor dem Antrag zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, bietet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Wohngeldrechner an, der auf Basis weniger Auskünfte eine vorläufige Auskunft über den Wohngeld-Anspruch geben kann.

Hier geht es zum Wohngeldrechner für 2023: Vorläufiger Wohngeldrechner des Bauministeriums. Die abschließende Prüfung des Anspruchs erfolgt nach Beantragung durch die Wohngeldstelle des Heimatortes.

Was ändert sich mit der Wohngeld-Plus-Reform?

Die Wohngeld-Reform, die ab 1. Januar 2023 gilt, erhöht einerseits den Kreis der Anspruchsberechtigten von bisher 600.000 berechtigten Haushalt auf 2 Millionen Haushalte. Darüber hinaus steigen die Wohngeldsätze: Ein Ein-Personen-Haushalt erhält im Durchschnitt 60 Euro mehr Wohngeld im Monat, ein Vierpersonenhaushalt sogar durchschnittlich 100 Euro mehr.

Darüber hinaus werden mit der neuen Wohngeld-Reform erstmals Heizkosten bezuschusst, indem in der Berechnung des Wohngelds ein bestimmter Betrag für die Heizkosten integriert wird. Außerdem gibt es eine Klimakomponente, die in dem Wohngeldsatz enthalten ist, um Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen durch den Vermieter zu bewältigen.

Wie viel Wohngeld bekomme ich?

Eine pauschale Auskunft über die Höhe des Wohngeldes gibt es nicht. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Um den eigenen Wohngeldanspruch sowie die voraussichtliche Höhe zu prüfen, bietet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Wohngeldrechner, der eine vorläufige Auskunft zur Höhe des Wohngelds geben kann.

Wie kann ich Wohngeld beantragen?

Das Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle des Heimatortes beantragt. Alle Informationen zum Wohngeldantrag bei der Stadt Bonn sind online auf der Website der Stadt verfügbar. Anträge für das reformierte Wohngeld können ab dem 1. Januar 2023 bei der jeweiligen Wohngeldstelle gestellt werden. Die Anträge werden durch die Kommune bearbeitet und geprüft.

Ist der Antrag berechtigt, dann wird das Wohngeld für bis zu 18 Monate bewilligt. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer Mieterhöhung von mehr als zehn Prozent, dann kann bereits vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein Antrag auf Erhöhung des Wohngeld gestellt werden.

Wo finde ich weitere Informationen zum Wohngeld?

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt alle Informationen zum neuen Wohngeld online auf seiner Website zur Verfügung. Für Bonner*innen sind weitere Informationen zum Wohngeld sowie zum Antragsverfahren auf der Website der Stadt Bonn abrufbar.